Mediation
Dr. Helmut Schwärzler ist Rechtsanwalt und Mediator. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über das Thema Mediation und deren Anwendung in der Praxis.
Mediation ist eine Form der alternativen Konfliktbewältigung, bei welcher der Dialog zwischen den Streitparteien gefördert wird. Dadurch wird das gegenseitige Verstehen ermöglicht und es werden gemeinsame, konstruktive, interessensgerechte Lösungen für die Zukunft angestrebt. Ziel des Mediationsverfahrens ist es, einen zwischen den Medianden (Streitparteien) vereinbarten Vertrag auf Basis von gegenseitiger Achtung und eines fairen Ausgleichs von oft gegensätzlichen Interessen abschliessen zu können.
Mediation stellt somit eine Alternative zu Kampf, Verletzung, Schuldzuweisung und Beziehungsbruch dar.
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Konfliktpartner fähig sind, die für sie akzeptable Lösung gemeinsam zu finden. Das setzt natürlich voraus, dass die Beteiligten wieder in ein Gespräch kommen, das konstruktiv ist, so dass alle Meinungen und Sichtweisen gehört werden.
Dazu brauchen die meisten Menschen in Konfliktsituationen Unterstützung in der Person eines Mediators. Ein Mediator übernimmt diese Aufgabe ohne dabei Vorschläge zu machen, Verurteilungen auszusprechen oder Partei zu ergreifen.
Bei Mediation geht es um Einsicht - nicht um Rechthaberei. Es gibt keine Verlierer. Beide Parteien können im konstruktiven Gespräch nur gewinnen.
Mediation ist vornehmlich eine verbale Methode. Das bedeutet, dass das Sich-Mitteilen (Fakten und Gefühle) und das gegenseitige Zuhören eine wichtige Rolle spielen. Mediatoren sind dafür verantwortlich, dass dies in richtiger Weise geschieht und tatsächlich die richtigen Konfliktpunkte herausgearbeitet werden.
Mediation beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Mediationsmethoden können in vielen Bereichen – Beruf, Familie, Nachbarschaft, Öffentlichkeit – zur Anwendung kommen.
Sehr gerne informieren wir Sie individuell über die Möglichkeiten der Durchführung einer Mediation. Kontakt
Der Mediator
Prinzipien der Mediation
Ablauf des Mediationsverfahrens
Der Konflikt
Mediator:
Ein Mediator ist ein unparteiischer, neutraler Vermittler in Streitigkeiten und bei Konflikten. Er ist bereit, mitten in Konflikte hineinzugehen bzw. sich hineinziehen zu lassen und dabei die Wünsche und Nöte aller Beteiligter zu achten und die Wertschätzung untereinander zu vermehren. Damit erweitert sich der Handlungsspiel- und Lösungsraum.
Ein Mediator ermuntert die Beteiligten, für ihre Interessen und Bedürfnisse selbst einzustehen und die der anderen zu achten.
Ein Mediator ist kein Therapeut, der psychische Probleme oder Beziehungsprobleme aufarbeite. Ein Mediator ist auch kein Richter der Urteile fällt oder ein Anwalt der mit Ratschlägen Interessen einzelner vertritt.
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Prinzipien der Mediation:
» Freiwilligkeit: Die Medianden nehmen an der Mediation freiwillig teil. Eine einseitige Beendigung des Mediationsverfahrens ist jederzeit möglich.
» Vertraulichkeit des Mediationsprozesses: Sämtliche Informationen, welche im Mediationsprozess offen gelegt werden, dürfen weder in einem anderen Mediationsverfahren noch in einem späteren bzw. parallel hängigen Gerichtsverfahren verwendet werden.
» Sprache: Die Streitparteien formulieren ihre Themen und Problemfelder in ihrer eigenen Sprache. Die Sprache der Mediation ist die Sprache der Medianden, deren Bezeichnungen und Beschreibungen gelten.
» Bedürfnisorientiertheit: Den Bedürfnissen und Interessen der einzelnen Medianden wird Vorrang gegenüber Faktenfindung und Ursachenforschung eingeräumt.
» Unmittelbare Vermittlung: Das direkte, gemeinsame Gespräch ermöglicht Beweglichkeit, auch für Positionen und Erkenntnisse und bei Lösungen. In Situationen, in welchen die gleichzeitige Anwesenheit in einem Raum aller Medianden hinderlich ist, kann in räumlich getrennter Atmosphäre ein Fortkommen erreicht werden.
» Einsicht, Zustimmung, Übereinkunft: Nur Einsicht, Zustimmung und Übereinkunft gewährleisten eine nachhaltige Lösungsfindung.
» Umsetzbarkeit: Die Umsetzbarkeit einer Lösung wird im Mediationsprozess begleitend berücksichtigt.
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Ablauf des Mediationsverfahrens:
1. Erstgespräch / Einführung und Mediationskontrakt:
In einer ersten Phase wird durch den Mediator Kontakt mit allen Beteiligten hergestellt. Die Motivation und das Vorliegen der Voraussetzungen zu einer Mediation werden geklärt, die Grundregeln erarbeitet und ein Mediationskontrakt ausgehandelt.
2. Themensammlung:
Problemkreise und zu diskutierende Themen werden gesammelt. Bereiche der Nichtübereinstimmung werden herausgearbeitet und Bezugspunkte für das Fällen von Entscheidungen werden beleuchtet, sodass wechselseitige Problemdefinitionen erarbeitet werden können.
3. Konfliktbearbeitung bzw. Interessenklärung:
Die hinter den Konflikten stehenden Interessen und Bedürfnisse der einzelnen Medianden werden sichtbar gemacht. Blockierte und eingefahrene Kommunikations- und Konfliktmuster werden sichtbar gemacht und bearbeitet.
4. Entwicklung von Lösungsideen:
Lösungsideen werden gesammelt. Dies geschieht in der Weise, dass im Rahmen eines Brainstormingprozesses Lösungsideen gesammelt und in der Folge gemeinsam weiterentwickelt werden. Die erarbeiteten Lösungsideen werden einer genauen Überprüfung unterzogen und in der Folge auf deren Alltagstauglichkeit geprüft.
5. Übereinkunft / Vereinbarung:
Die Lösung, welche gemeinsam erarbeitet wurde, wird in Form einer Vereinbarung, welche rechtsverbindlich abgeschlossen wird, zusammengefasst. Vor Abschluss einer solchen Vereinbarung, kann die Lösung durch die Rechtsanwälte der Medianden einer Prüfung unterzogen werden.
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Der Konflikt:
Da es bei Konflikten um Bedürfnisse geht, deren Befriedigung durch die Abhängigkeit infrage gestellt wird, wirken Konflikte als Bedrohung. Je wichtiger einem ein Bedürfnis ist, desto stärker wird die Bedrohung erlebt. Dies kann zu verschieden starken Ausprägungen von Wut, Angst und Ohnmachtsgefühlen führen. Durch die jeweilige Intensität eines Konfliktes und die daraus resultierende Gefühlslage wird unsere Wahrnehmung und unser Denkvermögen entscheidend verändert. Je stärker die Emotion ist, desto weniger sind wir in der Lage, rational zu überlegen, was zu tun ist. Umso mehr tendieren wir dazu, in gewohnten Mustern bzw. Automatismen zu reagieren.
Ein Konflikt ist nicht „gelöst“, sondern nur gemanagt, gepflegt oder gehandhabt, solange eine der Konfliktparteien es nicht schafft, das im Konflikt manifestierte Bedürfnis nicht mehr zu haben oder die Abhängigkeit vom anderen Konfliktpartner zu lösen, also unabhängig zu werden. Viele Konflikte leben weiter, weil in den Konfliktparteien schon sehr starke Emotionen gebunden sind. Diese Gefühle bleiben als Erinnerungen erhalten, und in ihnen gleichsam gespeichert auch der Konflikt, in dem sie entstanden sind und mit dem sie verknüpft sind.
Durch Mediation soll den Streitparteien geholfen werden zu einem Kompromiss zu gelangen. Das heisst, dass
» ein Mediator nicht entscheidet, wer von den Konfliktparteien Recht hat;
» ein Mediator nicht unparteiisch oder überparteilich sondern, allparteilich ist;
» einem Mediator jenes Vertrauen geschenkt werden kann, welches die Konfliktparteien zueinander nicht mehr haben und dass der Mediator damit sorgsam umzugehen hat;
» ein Mediator dafür Sorge trägt, dass beide Konfliktparteien mit einer Lösung möglichst zufrieden sein können;
» die Konfliktparteien ihr Gesicht wahren können;
» die Konfliktparteien wieder miteinander kommunizieren können.
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