Forderungsdurchsetzung, Exekutions- und Konkursrecht
Sie haben offene Forderungen, die nicht bezahlt werden? Wir führen für Sie das Inkassowesen durch und beraten Sie über das Betreibungsverfahren. Sollte sich mit dem Schuldner keine außergerichtliche Lösung finden lassen, vertreten wir Sie vor Gericht.
Vermittlungsverfahren
In Liechtenstein ist in der Regel vor der Anrufung eines Gerichts die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens vorgeschrieben. Die Vermittlung findet beim Vermittlungsamt der jeweiligen Gemeinde des Beklagten statt. Wenn das Vermittlungsverfahren scheitert, so stellt das Vermittleramt einen Leitschein aus, mit dem wir beim Landgericht anschliessend für Sie eine Klage einbringen können.
Zahlbefehl und Mahnverfahren
Zur Eintreibung einer Geldforderung erlässt das Landgericht auf Antrag des Gläubigers einen bedingten Zahlbefehl. Eine mündliche Verhandlung findet dabei nicht statt.
Wenn gegen den Zahlbefehl kein rechtzeitiger Einspruch erhoben wird, so wird dieser rechtskräftig und im Exekutionsverfahren vollstreckbar.
Sie haben einen Zahlbefehl oder eine Klage zugestellt bekommen? Dann kontaktieren Sie uns und wir überprüfen den Sachverhalt gerne und beraten Sie über die Möglichkeiten.
Exekution
Nachdem das Urteil oder der Zahlbefehl rechtskräftig geworden ist, kann das Zugesprochene gerichtlich vollstreckt werden.
Wir beraten Sie gerne darüber und stellen für Sie alle nötigen Anträge zur Vollstreckung.
Konkurs
Wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Forderungen zu begleichen, so wird auf Antrag eines Gläubigers der Konkurs eröffnet.
Wir führen für Sie auch die Forderungsanmeldung im Konkurs durch und vertreten Sie im Verfahren.
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