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Treuhandrecht - Gesellschaftsrecht - Handelsrecht

Schwärzler Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Errichtung von liechtensteinischen Gesellschaften und Treuhänderschaften jeglicher Art, der Erstellung von Statuten und Beistatuten sowie Treuhandurkunden. Weiters errichten wir für Sie Gesellschaftsverträge zur Gründung von Gesellschaften in Liechtenstein oder im Ausland.

Die wichtigsten Gesellschaftsformen in Liechtenstein sind:

Die Stiftung

Eine Stiftung ist eine aus dem Vermögen des Stifters ausgeschiedene juristische Person. Die Statuten der Stiftung regeln welchem Zweck das Stiftungsvermögen gewidmet ist. Dies kann der Stifter frei bestimmen und kann in Liechtenstein auch ein eigennütziger Zweck sein.

Die Gründung erfolgt mit der vom Stifter beglaubigt zu unterzeichnenden Stiftungsurkunde, in der unter anderem das Stiftungsvermögen ausgewiesen sein muss. Dieses muss mindestens CHF 30'000 betragen. Ebenso müssen die im Gesetz vorgehenden Organe festgelegt werden. Dies sind:

  1. der Stifter
  2. der Stiftungsrat
  3. die Begünstigten
  4. die Repräsentanten
  5. die Revisionsstelle
  6. die Beiräte

Eine Umwandlung in eine Anstalt oder ein Treuunternehmen ist nur möglich, wenn dies in den Statuten vorgesehen ist.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Eine AG ist eine Körperschaft mit eigener Firma und eigenem Vermögen. Sie alleine haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ein Durchgriff auf die Aktionäre ist nicht möglich, daher wird diese Gesellschaftsform sehr oft für stark kapitalbedürftige Unternehmen gewählt.

Für die Gründung einer AG sind mindestens zwei Gründer notwendig. Die Gründung erfolgt  durch einen Gründungsauftrag, der öffentlich zu beurkunden ist. Weiters ist eine Einlage, die durch Bargeld oder eine Sacheinlage erfolgen kann, in der Höhe von mindestens CHF 50'000 erforderlich.

Im Zuge der Gründung der AG werden Statuten, die im Öffentlichkeitsregister hinterlegt werden müssen, verfasst. In den Statuten muss der Geschäftszweck der AG festgelegt werden. Weiters werden die Organe, die die Gesellschaft gegenüber Aussenstehenden verpflichten können, bestimmt. Es wird die Höhe des Aktienkapitals und Anzahl der Aktien, das Stimmrecht der Aktionäre, die Verwaltungsräte und die Art und Weise der Vertretung der Gesellschaft, bestimmt.

Die Anstalt

Die Anstalt ist eine in Liechtenstein einzigartige Gesellschaftsform, die im Vergleich zur Aktiengesellschaft einfacher und kostengünstiger gegründet werden kann, ausserdem ist für Ihre Gründung nur eine Person erforderlich, die sämtliche Organe kontrollieren oder selbst ausüben kann.

Da die Anstalt eine juristische Person ist, muss sie ins Öffentlichkeitsregister eingetragen werden. Dies dauert in der Regel 2 bis 3 Tage.

Die Haftung ist auf das Anstaltskapital beschränkt, dieses muss mindestens CHF 30'000.00 betragen.

Schwärzler Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Rechtsform sowie bei der Errichtung von liechtensteinischen Gesellschaften und Treuhänderschaften jeglicher Art. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Statuten und Beistatuten sowie Treuhandurkunden oder erstellen diese für Sie.


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