deutsch | english
Über uns|Tätigkeitsgebiet|Links|Kontakt






Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Das Verwaltungsrecht bestimmt die Organisation und Vollzugstätigkeit der Verwaltungsbehörden und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem einzelnen Bürger. Das Verwaltungsrecht ist wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Rechts.

Das Aufgabengebiet der Verwaltungsbehörden, in Liechtenstein sind dies hauptsächlich die Landesregierung und die Gemeinden, ist sehr umfangreich. Wichtige Themengebiete aus dem Verwaltungsrecht sind Baurecht, Vergaberecht, Strassenverkehrsrecht und ähnliche Rechtsgebiete.

Wir beraten und unterstützen Sie in Verfahren vor liechtensteinischen und ausländischen Verwaltungsbehörden und bereiten für Sie Berufungen und Rechtsmittel vor. Wir vertreten Sie in Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Dies sind in Liechtenstein vor allem der Staatsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof.

Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Verletzung von verfassungsmässig garantierten Rechten der Bürger. Er prüft auch die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen und Regierungsverordnungen.

Der Verwaltungsgerichtshof ist die oberste Verwaltungsbeschwerdeinstanz in Liechtenstein. Er entscheidet, von Sonderfällen abgesehen, über Beschwerden von sämtlichen Entscheidungen oder Verfügungen der Regierung.

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst auch Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).




» Zurück zur Übersicht




Feldkircherstrasse 15 . 9494 Schaan . Liechtenstein . T +423 2398540 . office(a)s-law.li